Sitzung: 21.03.2022 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3
Beschluss:
Der Antrag für Umbaumaßnahmen im 1. OG im Mehrfamilienhaus von 1 Wohneinheit zu 3 Wohneinheiten auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 137 und 141 der Gemarkung Hettenshausen, Hauptstraße 15, wird nicht befürwortet.
Der Gemeinderat Hettenshausen verweigert das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.