Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3

Beschluss:

Der Antrag für Umbaumaßnahmen im 1. OG im Mehrfamilienhaus von 1 Wohneinheit zu 3 Wohneinheiten auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 137 und 141 der Gemarkung Hettenshausen, Hauptstraße 15, wird nicht befürwortet.

 

Der Gemeinderat Hettenshausen verweigert das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.