Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 08.03.2022 und ordnet die frühzeitige Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB an.