Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Hettenshausen fasst alle vorgenannten Einzelbeschlüsse und beschließt auf der Grundlage der vorgenannten Abwägung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Dorfanger Entrischenbrunn“ der Gemeinde Hettenshausen in der Fassung vom 21.02.2022, einschließlich der Begründung ebenfalls in der Fassung vom 21.02.2022, als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 BauGB).