Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt die Befreiungen für die Annahme des geplanten Geländes bei der Berechnung der Wandhöhe für die Grenzgarage gemäß § 31 Abs. 2 BauGB.

 

Der Antrag auf Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1730 Gmkg. Hettenshausen (Mooswiesen 3) wird befürwortet.

Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.