Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt die Befreiungen für die Überschreitung der Baugrenze der Garage auf der westlichen Grundstücksseite Nr. 4. 1 des Bebauungsplans und des zu pflanzenden Baumes nach Nr. 13.4 gemäß § 31 Abs. 2 BauGB.

 

Der Antrag auf Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1729 Gmkg. Hettenshausen (Mooswiesen 1) wird befürwortet.

Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.