Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 1

Beschluss:

Der Gemeinderat Hettenshausen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Mühlanger“ in Hettenshausen. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 118, 119 und 119/2 jeweils Gemarkung Hettenshausen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Kostenübernahme mit den Eigentümern, entsprechende Angebote von Planungsbüros einzuholen.


Abstimmungsvermerke:

GR Niederauer persönlich beteiligt