Beschluss:

Der Gemeinderat Hettenshausen versagt zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit ausbaufähigem Dachgeschoss und 3-fach Pkw-Garage sowie Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1368/3 Gemarkung Hettenshausen das Gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Abstimmungsergebnis        Ja 4      Nein 9  (Damit ist das gemeindliche Einvernehmen erteilt)

 

Beschluss:

Für die gartenbauliche Gerätehalle wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, soweit eine Privilegierung nach § 35 BauGB vorliegt.

 

Abstimmungsergebnis   Ja 13         Nein 0