Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage (vorhanden) auf dem Grundstück Fl.Nr. 776/3 der Gemarkung Hettenshausen, Münchener Straße 20, wird befürwortet.

Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für vorgenannten Antrag.