Sitzung: 09.11.2021 Gemeinderat Ilmmünster
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Beschluss:
Der Gemeinderat Ilmmünster
beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai
2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.November 2020, den Beitritt der
Gemeinde Ilmmünster zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung
Südostbayern“ (Mitgliedschaft).
Die den Gemeinden durch § 88
Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den
Zweckverband übertragen (Aufgabenübertragung):
§
4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)
§
4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl.
Bußgeldstelle)