Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 5

Beschluss:

Der Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1234/17 der Gemarkung Hettenshausen, Sperl-Ring 11, wird nicht befürwortet. Nachdem der Gemeinderat für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet Münchner Straße“ die Aufstellung der 3. Änderung beschlossen hat und eine Veränderungssperre erlassen hat, ist das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.

 

Der Gemeinderat Hettenshausen verweigert das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.