Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 1

Beschluss:

Der Gemeinderat Hettenshausen stimmt dem Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung jeweils in der Fassung vom 18.10.2021 des Ing.büros WipflerPlan GmbH aus Pfaffenhofen a. d. Ilm zu und ordnet auf dieser Grundlage die Frühzeitige Auslegung gemäß §3 Abs. 1 BauGB sowie die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB an.