Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 1

Beschluss:

Der Gemeinderat Hettenshausen stimmt dem Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 „Bauschuttrecyclinganlage, DK-0-Deponie, Kieswaschanlage und Transportbetonanlage“ samt Begründung jeweils in der Fassung vom 18.10.2021 des Ingenieurbüros WipflerPlan GmbH aus Pfaffenhofen a. d. Ilm zu und ordnet auf dieser Grundlage die Frühzeitige Auslegung gemäß §3 Abs. 1 BauGB sowie die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB an.

 

Der Teilbereich T 1 des Sondergebiets, welcher nicht Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans ist, wird gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen. Die Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 30 wird entsprechend ergänzt.