Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4

Beschluss:

Der Gemeinderat Hettenshausen stimmt der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „GE Münchener Straße“ zu. Die 3. Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt und umfasst die Änderung der Festsetzungen zur Wandhöhe und eindeutigen Festlegung der Aufteilung von Gewerbe und Wohnen pro Grundstück.

Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.