Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Beschluss:

Der Gemeinderat Ilmmünster beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 19. November 2020, den Beitritt der Gemeinde Ilmmünster zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (Mitgliedschaft).

 

Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen (Aufgabenübertragung):

 

     § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)