Sitzung: 18.10.2021 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 1
Beschluss:
Zu 1)
Der Antrag auf Nutzungsänderung des Wohnhauses Hausnummer 22 auf dem Grundstück Fl. Nr. 242 der Gemarkung Entrischenbrunn, Entrischenbrunn 22, wird befürwortet.
Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für den vorgenannten Antrag, unter der Voraussetzung dass die Privilegierung gegeben ist.
Abstimmungsergebnis Ja 14
Nein 0 1 persönliche
Beteiligung
Zu 2)
Der Antrag auf Errichtung von zwei Reitplätzen und einer Führanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 242 der Gemarkung Entrischenbrunn, Entrischenbrunn 22, wird befürwortet.
Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für den vorgenannten Antrag, unter der Voraussetzung dass die Privilegierung gegeben ist.
Abstimmungsergebnis Ja 14
Nein 0 1 persönliche
Beteiligung
Zu 3)
Der Antrag auf Errichtung einer Fertiggarage und zwei Container (Lagerräume) auf dem Grundstück Fl. Nr. 242 der Gemarkung Entrischenbrunn, Entrischenbrunn 22, wird befürwortet.
Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für den vorgenannten Antrag, unter der Voraussetzung dass die Privilegierung gegeben ist.