Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 1

Beschluss:

Zu 1)

Der Antrag auf Nutzungsänderung des Wohnhauses Hausnummer 22 auf dem Grundstück Fl. Nr. 242 der Gemarkung Entrischenbrunn, Entrischenbrunn 22, wird befürwortet.

Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für den vorgenannten Antrag, unter der Voraussetzung dass die Privilegierung gegeben ist.

 

Abstimmungsergebnis        Ja 14   Nein 0             1 persönliche Beteiligung

 

Zu 2)

Der Antrag auf Errichtung von zwei Reitplätzen und einer Führanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 242 der Gemarkung Entrischenbrunn, Entrischenbrunn 22, wird befürwortet.

Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für den vorgenannten Antrag, unter der Voraussetzung dass die Privilegierung gegeben ist.

 

Abstimmungsergebnis        Ja 14   Nein 0             1 persönliche Beteiligung

 

 

Zu 3)

Der Antrag auf Errichtung einer Fertiggarage und zwei Container (Lagerräume) auf dem Grundstück Fl. Nr. 242 der Gemarkung Entrischenbrunn, Entrischenbrunn 22, wird befürwortet.

Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für den vorgenannten Antrag, unter der Voraussetzung dass die Privilegierung gegeben ist.