Sitzung: 05.10.2021 Gemeinderat Ilmmünster
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Beschluss:
Der Antrag auf Errichtung eines
Betriebsleiterwohnhauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1647/6 der
Gemarkung Ilmmünster, Am Milchwerk 2, wird unter der Voraussetzung befürwortet,
dass die Nutzungsaufnahme erst erfolgen kann, wenn eine ausreichend
dimensionierte Wasser- und Löschwasserversorgung bereitgestellt wurde.
Weiter wird das gemeindliche
Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass wenn ein
Erschließungsvertrag mit dem Vorhabenträger bzw. Bauherrn nicht erreicht werden
kann, dieser die Wasser- und Löschwasserversorgung auf eigene Kosten
bereitstellt.
Der Gemeinderat Ilmmünster erteilt das gemeindliche
Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) hinsichtlich der planungsrechtlichen
Konzeption für den vorgenannten Antrag.