Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

Der Antrag auf Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1647/6 der Gemarkung Ilmmünster, Am Milchwerk 2, wird unter der Voraussetzung befürwortet, dass die Nutzungsaufnahme erst erfolgen kann, wenn eine ausreichend dimensionierte Wasser- und Löschwasserversorgung bereitgestellt wurde.

Weiter wird das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass wenn ein Erschließungsvertrag mit dem Vorhabenträger bzw. Bauherrn nicht erreicht werden kann, dieser die Wasser- und Löschwasserversorgung auf eigene Kosten bereitstellt.

Der Gemeinderat Ilmmünster erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) hinsichtlich der planungsrechtlichen Konzeption für den vorgenannten Antrag.