Sitzung: 22.02.2021 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Hettenshausen meldet keine grundsätzlichen Bedenken
gegen die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Kreiskrankenhaus“ an.
Bezüglich der Erschließungssituation wird festgestellt, dass eine
Widmung für die als private Straßenverkehrsfläche ausgewiesene
„Krankenhausstraße“ derzeit noch fehlt und zur Sicherstellung einer
ausreichenden Erschließung für das Plangebiet umgehend nachgeholt werden
sollte.
Weiter wird um Anschlussmöglichkeit an die Krankenhausstraße im
südöstlichen Bereich des Bebauungsplanes gebeten, um eine
Erschließungsmöglichkeit für den Mischgebietsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29
„Östlich der Ilmtalklinik“ der Gemeinde Hettenshausen zu eröffnen.
Die Entwässerung des Oberflächenwassers darf ausschließlich über einen
neu geschaffenen Regenwasserkanal in der Krankenhausstraße (Hettenshausener
Bereich) erfolgen, soweit eine
Versickerung innerhalb des Baugebietes nicht möglich ist. Eine Einleitung
von Niederschlagswasser in den Mischkanal hat zu unterbleiben.
Die Einleitung des Schmutzwassers in den Mischwasserkanal der Gemeinde
Hettenshausen kann befürwortet werden, wenn durch und auf Kosten der Stadt
Pfaffenhofen mittels Gutachten nachgewiesen wird, dass die Leistungsfähigkeit
des Mischwasserkanals auch unter Einbeziehung der Ziele des
Bauleitplanverfahrens gegeben ist. Sofern der Mischwasserkanal die zusätzliche
Schmutzwassermenge nicht aufnehmen kann, wird die Verwaltung beauftragt, eine
Kostenerstattungsvereinbarung zum Ausbau des Kanals mit der Stadt Pfaffenhofen
abzuschließen.