Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Hettenshausen meldet keine grundsätzlichen Bedenken gegen die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Kreiskrankenhaus“ an.

Bezüglich der Erschließungssituation wird festgestellt, dass eine Widmung für die als private Straßenverkehrsfläche ausgewiesene „Krankenhausstraße“ derzeit noch fehlt und zur Sicherstellung einer ausreichenden Erschließung für das Plangebiet umgehend nachgeholt werden sollte.

 

Weiter wird um Anschlussmöglichkeit an die Krankenhausstraße im südöstlichen Bereich des Bebauungsplanes gebeten, um eine Erschließungsmöglichkeit für den Mischgebietsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 „Östlich der Ilmtalklinik“ der Gemeinde Hettenshausen zu eröffnen.

 

Die Entwässerung des Oberflächenwassers darf ausschließlich über einen neu geschaffenen Regenwasserkanal in der Krankenhausstraße (Hettenshausener Bereich) erfolgen, soweit eine Versickerung innerhalb des Baugebietes nicht möglich ist. Eine Einleitung von Niederschlagswasser in den Mischkanal hat zu unterbleiben.

Die Einleitung des Schmutzwassers in den Mischwasserkanal der Gemeinde Hettenshausen kann befürwortet werden, wenn durch und auf Kosten der Stadt Pfaffenhofen mittels Gutachten nachgewiesen wird, dass die Leistungsfähigkeit des Mischwasserkanals auch unter Einbeziehung der Ziele des Bauleitplanverfahrens gegeben ist. Sofern der Mischwasserkanal die zusätzliche Schmutzwassermenge nicht aufnehmen kann, wird die Verwaltung beauftragt, eine Kostenerstattungsvereinbarung zum Ausbau des Kanals mit der Stadt Pfaffenhofen abzuschließen.