Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat Ilmmünster ordnet die Umlegung nach §46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Grundstücksneuaufteilung für den Bebauungsplan Nr. 26 „Rieder Feld“ in Ilmmünster an. Der Umgriff des Umlegungsgebiets entspricht dem Bebauungsplan.

 

Die Durchführung der angeordneten Umlegung wird gem. §46 Abs. 4 BauGB auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Pfaffenhofen übertragen. Einzelheiten der Übertragung einschl. der Mitwirkung der Gemeinde Ilmmünster sind in der Vereinbarung zu regeln. Bürgermeister Ott  ist ermächtigt, die erforderlichen Vereinbarungen abzuschließen.