Sitzung: 13.07.2021 Gemeinderat Ilmmünster
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat Ilmmünster ordnet die Umlegung nach §46 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) zur Grundstücksneuaufteilung für den Bebauungsplan Nr. 26
„Rieder Feld“ in Ilmmünster an. Der Umgriff des Umlegungsgebiets entspricht dem
Bebauungsplan.
Die Durchführung der angeordneten Umlegung wird gem. §46 Abs. 4 BauGB auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Pfaffenhofen übertragen. Einzelheiten der Übertragung einschl. der Mitwirkung der Gemeinde Ilmmünster sind in der Vereinbarung zu regeln. Bürgermeister Ott ist ermächtigt, die erforderlichen Vereinbarungen abzuschließen.