Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4

Beschlussvorschlag: 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hettenshausen billigt auf der Grundlage der vorgenannten Abwägung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Sonstiges Sondergebiet großflächiger und nicht großflächiger Einzelhandel mit Stellplätzen“ der Gemeinde Hettenshausen in der Fassung vom 22.02.2021 einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht ebenfalls jeweils in der Fassung vom 22.02.2021.

Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.