Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Hettenshausen fasst alle vorgenannten Einzelbeschlüsse und beschließt auf der Grundlage der vorgenannten Abwägung den Bebauungsplan
Nr. 28 „Sonstiges Sondergebiet großflächiger und nicht großflächiger Einzelhandel mit Stellplätzen“ der Gemeinde Hettenshausen in der Fassung vom 21.06.2021, einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht, ebenfalls jeweils in der Fassung vom 21.06.2021, als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 BauGB).