Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4

Beschluss:

Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Nahversorgers als Vollsortimenter sowie Errichtung eines Getränkemarktes, jeweils mit Außenanlagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1376 der Gemarkung Hettenshausen (Oberfeld 1) wird befürwortet.

 

Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

 

Die Dachfläche ist entweder zu begrünen und mit einer PV-Anlage oder, falls eine PV-Anlage wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, vollständig zu begrünen.

 

Die Beleuchtung des Nahversorgers ist insektenfreundlich auszuführen und spätestens um 22.00 Uhr abzuschalten und um 06:00 Uhr morgens wieder einzuschalten.

 

Die Glasfronten sind mit Vogelschutzglas auszuführen.

 

(Anmerkung Verwaltung: Der Begriff „Beleuchtung“ bezieht sich auf die Außenbeleuchtung des Nahversorgers mit Getränkemarkt und auf die Beleuchtung der Stellplätze.)