Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Beschluss:

Der Antrag auf Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 1368/3 der Gemarkung Hettenshausen, Dr.-Wirzmüller-Straße 8, wird nicht befürwortet, da die Erschließung nicht gesichert ist.

 

Der Gemeinderat Hettenshausen verweigert das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.


Abstimmungsvermerke:

Damit ist das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.