Sitzung: 18.03.2024 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Beschluss:
Der Antrag auf Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 1368/3 der Gemarkung Hettenshausen, Dr.-Wirzmüller-Straße 8, wird nicht befürwortet, da die Erschließung nicht gesichert ist.
Der Gemeinderat Hettenshausen verweigert das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.
Abstimmungsvermerke:
Damit ist das
gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.