Sitzung: 18.03.2024 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Der Antrag auf Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Carport auf den Grundstücken Fl.Nrn. 497, 519 und 495 jeweils Gemarkung Entrischenbrunn, Schaibmaierhof 1b, wird befürwortet.
Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.