Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Hettenshausen fasst alle vorgenannten Einzelbeschlüsse und beschließt auf der Grundlage der vorgenannten Abwägung den Bebauungsplan Nr. 1 „Jahnhöhe“ – 1. Änderung der Gemeinde Hettenshausen in der Fassung vom 19.03.2024 einschließlich der Begründung ebenfalls jeweils in der Fassung vom 19.03.2024, als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 BauGB).