Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat Hettenshausen beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Energiepark Reisgang“ in Reisgang. Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1350/2, 1377, 1384, 1385 und 1429/5 jeweils Gemarkung Hettenshausen.

Geplant ist die Darstellung eines Sondergebietes für die Errichtung von einer PV– und Biogasanlage „Energiepark Reisgang“.

Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme (einschließlich der Kosten der Rechtsberatung) sowie ein Vorhaben- und Erschließungsplan abzuschließen, der unter anderem auch die Rückbauverpflichtung sowie die Gemeindeumlage von 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugter bzw. eingespeister Energie gemäß §6 EEG 2023 regelt.