Sitzung: 15.01.2024 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat Hettenshausen beschließt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hettenshausen. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 1350/2, 1377, 1384, 1385 und 1429/5 jeweils Gemarkung Hettenshausen. Geplant ist die Darstellung eines Sondergebietes für die Errichtung von einer PV – und Biogasanlage „Energiepark Reisgang“.
Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme (einschließlich der Kosten der Rechtsberatung) abzuschließen.