Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat Hettenshausen beschließt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hettenshausen. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 1350/2, 1377, 1384, 1385 und 1429/5 jeweils Gemarkung Hettenshausen. Geplant ist die Darstellung eines Sondergebietes für die Errichtung von einer PV – und Biogasanlage „Energiepark Reisgang“.

Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme (einschließlich der Kosten der Rechtsberatung) abzuschließen.