Sitzung: 18.12.2023 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Beschluss:
Der Antrag auf Umbau und Nutzungsänderung des alten Schalthauses als nicht ständig besetzte Anlaufstelle für die Servicegruppe auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1429 und 1429/3 der Gemarkung Hettenshausen, Weinbergwerg 11, wird befürwortet.
Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.