Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Hettenshausen erlässt gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB eine Vorkaufsrechtsatzung für die im Lageplan rot markierten 3m breiten Teilflächen der nördlich und südlich angrenzenden Grundstücke der Fl.Nr. 1502/2 Gemarkung Hettenshausen. Bürgermeister Hagl wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekanntzumachen.

 

Die Vorkaufsrechtsatzung ersetzt mit Bekanntmachung die Satzung vom 17.10.2022.