Sitzung: 20.11.2023 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Die Gemeinde
Hettenshausen erlässt gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB eine
Vorkaufsrechtsatzung für die im Lageplan rot markierten 3m breiten Teilflächen
der nördlich und südlich angrenzenden Grundstücke der Fl.Nr. 1502/2
Gemarkung Hettenshausen.
Bürgermeister Hagl wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekanntzumachen.
Die Vorkaufsrechtsatzung ersetzt mit Bekanntmachung die Satzung vom 17.10.2022.