Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat befürwortet die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hettenshausen sowie die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 „Solarpark Weinbergweg“ gemäß §8 Abs. 3 und §12 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke der Fl.-Nrn. 1381, 1382, 1383, 1380/1 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 1378/2 und 1379 jeweils Gemarkung Hettenshausen.

 

Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag gemäß §11 BauGB hinsichtlich der Kostenübernahme zu schließen. Bürgermeister Hagl wird gebeten, ein Honorarangebot für die Planungskosten einzuholen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Bürgermeister Hagl wird zudem ermächtigt, hinsichtlich der rechtlichen Beratung für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Fachanwaltskanzlei hinzuzuziehen. Die anfallenden Kosten sind ebenfalls über den Städtebaulichen Vertrag dem Vorhabenträger in Rechnung zu stellen.