Sitzung: 16.10.2023 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Beschluss:
Die Einleitungsgebühr beträgt 3,96 €/m³ Schmutzwasser.
Der Gemeinderat erlässt die dritte Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS 2) der Gemeinde Hettenshausen für die Entwässerungsanlage 2 für das Gebiet der Ortsteile Winden und Harres in der vorliegenden Fassung.
Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.