Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

Die Einleitungsgebühr beträgt 3,96 €/m³ Schmutzwasser.

 

Der Gemeinderat erlässt die dritte Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS 2) der Gemeinde Hettenshausen für die Entwässerungsanlage 2 für das Gebiet der Ortsteile Winden und Harres in der vorliegenden Fassung.

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.