Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat Ilmmünster beschließt für die Grundstücke Fl.-Nrn. 443, 443/1, 444, 445, 449, 450, und Teilflächen der Fl.-Nrn. 446 und 1594 jeweils Gemarkung Ilmmünster die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ilmmünster für das Gebiet „Riedermühle“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Mit den Vorhabenträgern ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.