Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

Der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1 (jetzt Fl.Nr. 1/10 u. 1/11) der Gemarkung Entrischenbrunn, Am Schlossberg 4 u. 4a, wird befürwortet.

 

Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.