Sitzung: 16.10.2023 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Beschluss:
Der Antrag auf
Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen
auf dem Grundstück Fl.Nr. 1 (jetzt Fl.Nr. 1/10 u. 1/11) der Gemarkung Entrischenbrunn,
Am Schlossberg 4 u. 4a, wird befürwortet.
Der Gemeinderat Hettenshausen
erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den
vorgenannten Antrag.