Sitzung: 12.06.2023 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 10
Beschluss:
Der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 484/3 der Gemarkung Entrischenbrunn, Streitberg 3d, wird nicht befürwortet.
Der Gemeinderat Hettenshausen verweigert das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.
Abstimmungsvermerke:
Damit ist das
gemeindliche Einvernehmen erteilt.