Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 10

Beschluss:

Der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 484/3 der Gemarkung Entrischenbrunn, Streitberg 3d, wird nicht befürwortet.

 

Der Gemeinderat Hettenshausen verweigert das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.


Abstimmungsvermerke:

Damit ist das gemeindliche Einvernehmen erteilt.