Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau des landwirtschaftlichen Nebengebäudes in eine Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 98 der Gemarkung Entrischenbrunn (Entrischenbrunn 24 b) wird befürwortet.

Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für vorgenannten Antrag.