Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 776/5 der Gemarkung Hettenshausen (Gießenbachstraße 1) wird nicht befürwortet. Der Gemeinderat verweigert sein gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für vorgenannten Antrag.