Sitzung: 17.04.2023 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3
Beschluss:
Die Gemeinde
Hettenshausen erhebt keine Einwände hinsichtlich der beantragten
Änderungsgenehmigung für die Anlage zum Mahlen von Nahrungs- und Futtermitteln
(Getreidemühle) durch die Erweiterung des Getreidesilos, eine neue
Dinkelschälanlage sowie die Erneuerung/Austausch der Mühlenanlagentechnik nach
§ 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1191,
1191/2 und 1191/3 der Gemarkung Hettenshausen. Das gemeindliche Einvernehmen
wird erteilt.
Bürgermeister Hagl
wird beauftragt, mit dem Antragsteller Vertragsgespräche aufzunehmen über einen
möglichen Grunderwerb durch die Gemeinde und einer finanziellen Beteiligung zum
Ausbau der Posthofstraße. Über den Ausgang der Vertragsgespräche ist dem
Gemeinderat zu berichten.