Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3

Beschluss:

Die Gemeinde Hettenshausen erhebt keine Einwände hinsichtlich der beantragten Änderungsgenehmigung für die Anlage zum Mahlen von Nahrungs- und Futtermitteln (Getreidemühle) durch die Erweiterung des Getreidesilos, eine neue Dinkelschälanlage sowie die Erneuerung/Austausch der Mühlenanlagentechnik nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1191, 1191/2 und 1191/3 der Gemarkung Hettenshausen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

Bürgermeister Hagl wird beauftragt, mit dem Antragsteller Vertragsgespräche aufzunehmen über einen möglichen Grunderwerb durch die Gemeinde und einer finanziellen Beteiligung zum Ausbau der Posthofstraße. Über den Ausgang der Vertragsgespräche ist dem Gemeinderat zu berichten.