Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Jahnhöhe“ im Ortsteil Jahnhöhe im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 538/32, 538/24 und 538/26. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist eine Nachverdichtung im Sinne einer Errichtung von Geschosswohnungsbau.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit den Eigentümern zur Kostenübernahme, entsprechende Angebote von Planungsbüros einzuholen.