Sitzung: 16.01.2023 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 9
Beschluss:
Der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines gleichartigen Wohngebäudes mit Doppelgarage und Keller auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1368/3 der Gemarkung Hettenshausen (Dr.-Wirzmüller-Straße 8) wird nicht befürwortet.
Der Gemeinderat Hettenshausen versagt das gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB).