Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 9

Beschluss:

Der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines gleichartigen Wohngebäudes mit Doppelgarage und Keller auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1368/3 der Gemarkung Hettenshausen (Dr.-Wirzmüller-Straße 8) wird nicht befürwortet.

Der Gemeinderat Hettenshausen versagt das gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB).