Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1226/2 der Gemarkung Hettenshausen (Münchner Straße 34) wird befürwortet.

Der Gemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für vorgenannten Antrag.