Sitzung: 16.01.2023 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Die Gemeinde
Hettenshausen erlässt gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB eine
Vorkaufsrechtsatzung für den Geltungsbereich der Fl.-Nr. 1371/1
der Gemarkung Hettenshausen.
Bürgermeister Hagl wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekanntzumachen.