Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Hettenshausen erlässt gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB eine Vorkaufsrechtsatzung für den Geltungsbereich der Fl.-Nr. 1371/1 der Gemarkung Hettenshausen. Bürgermeister Hagl wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekanntzumachen.