Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3

Beschluss:

Der Antrag auf Baugenehmigung zur Neuerrichtung einer Hof-Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 623/2 der Gemarkung Hettenshausen (Hauptstraße 60), wird nicht befürwortet.

Der Gemeinderat versagt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB).