Sitzung: 19.12.2022 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3
Beschluss:
Der Antrag auf Baugenehmigung zur Neuerrichtung einer Hof-Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 623/2 der Gemarkung Hettenshausen (Hauptstraße 60), wird nicht befürwortet.
Der Gemeinderat versagt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB).