Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

Der Antrag auf Errichtung eines gemeinsamen Wasserhochbehälters für die Gemeinden Ilmmünster und Hettenshausen auf dem Grundstück Fl.Nr. 975 der Gemarkung Ilmmünster, Scheyerer Feld, wird befürwortet. Mit den Anträgen auf Abweichung gemäß Art. 25 BayBO (Brandschutz) bezüglich der Ausführung mit Bauteile ohne Feuerwiderstandsdauer sowie gemäß Art. 41 BayBO (Abwasser) zur Entsorgung des Schmutzwassers über eine abflusslose Grube besteht Einverständnis.

 

Der Gemeinderat Ilmmünster erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.