Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat Hettenshausen beschließt die Widmung folgender Straße:

 

Straßenbezeichnung:     Mooswiesen

Anfangspunkt                    km 0,000 (Abzweigung von der Ortsstraße „Hauptstraße“)

Endpunkt:                           km 0,036 (Östliche Grenze Wendehammer)

Länge:                                   km 0,036

Gesamtlänge:                    km 0,036

Fl.Nrn.                                  1726, 1725/T Gemarkung Hettenshausen

Straßenbaulastträger:    Gemeinde Hettenshausen

Widmungsbeschränkungen: keine

 

Die hierzu ergangene Verfügung kann einschließlich Begründung im Rathaus Ilmmünster, Bauamt, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Die Widmung gilt zwei Wochen nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Sie wird zu diesem Zeitpunkt wirksam.