Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat Hettenshausen beschließt für den Bereich „Dorfanger“ in Entrischenbrunn folgendes weiteres Vorgehen:

 

Der Beschluss vom 21.03.2022 zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Dorfanger“ wird aufgehoben. Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Dorfanger“ wird gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird um die Grundstücke Fl.-Nrn. 18/5, 18/2, 287/6, 287/7 sowie eine Teilfläche der Grundstücke aus den Fl.-Nrn. 18 und 274 jeweils Gemarkung Entrischenbrunn erweitert.

 

Bürgermeister Hagl wird beauftragt, mit den Eigentümern entsprechende Städtebauliche Verträge zur Kostenübernahme abzuschließen und Angebote von Planungsbüro zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens einzuholen.