Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Der Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehenden Wohngebäudes im Außenbereich und Errichtung eines Ersatzbaus mit Garagen auf dem Grundstück Fl-.Nr. 619/1 der Gemarkung Entrischenbrunn, Winden 24, wird befürwortet.

Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB vollumfänglich erfüllt sind.