Sitzung: 21.11.2022 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von Werbeanlagen (Lichttransparenten mit Einzelbuchstaben, Lichttransparente, Frässchrift, Einfahrtspylon, Werbepylon und Fahnenmasten) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1376 der Gemarkung Hettenshausen (Oberfeld 1) wird nicht befürwortet.
Der Gemeinderat versagt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB).