Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von Werbeanlagen (Lichttransparenten mit Einzelbuchstaben, Lichttransparente, Frässchrift, Einfahrtspylon, Werbepylon und Fahnenmasten) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1376 der Gemarkung Hettenshausen (Oberfeld 1) wird nicht befürwortet.

 

Der Gemeinderat versagt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB).