Sitzung: 21.11.2022 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Der Antrag auf
Baugenehmigung zum Neubau eines Bürgerhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 22 der
Gemarkung Hettenshausen, Hauptstraße 43, wird befürwortet.
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für vorgenannten Antrag.