Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Bürgerhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 22 der Gemarkung Hettenshausen, Hauptstraße 43, wird befürwortet.

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für vorgenannten Antrag.