Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 1

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Hettenshausen fasst alle vorgenannten Einzelbeschlüsse und beschließt auf der Grundlage der Abwägung vom 21.11.2022 und 19.12.2022 den Bebauungsplan Nr. 30 „Sondergebiet Bauschuttrecycling, DK-0-Deponie, Kieswaschanlage und Transportbeton“ der Gemeinde Hettenshausen in der Fassung vom 08.12.2022 einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan Plan 1 und 2, der Begründung und dem Umweltbericht ebenfalls jeweils in der Fassung vom 08.12.2022, als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach Bekanntmachung der Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 BauGB).