Nachtrag: 10.10.2022
Sitzung: 17.10.2022 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Die Gemeinde
Hettenshausen erlässt gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB eine
Vorkaufsrechtsatzung für den Geltungsbereich der Fl.-Nrn. 120
und 121 jeweils der Gemarkung
Hettenshausen.
Bürgermeister Hagl
wird beauftragt, sie Satzung ortsüblich bekanntzumachen.