Sitzung: 12.09.2022 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 12
Beschluss:
Der Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Praxis durch Nutzungsänderung des Gästezimmers auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 421/6 und 422/1 jeweils der Gemarkung Hettenshausen wird befürwortet.
Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB).
Einstimmig
beschlossen Ja 13 Nein
0
Beschluss:
Dem Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung wird zugestimmt.