Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 12

Beschluss:

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Praxis durch Nutzungsänderung des Gästezimmers auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 421/6 und 422/1 jeweils der Gemarkung Hettenshausen wird befürwortet.

Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Einstimmig beschlossen               Ja 13       Nein 0

 

Beschluss:

Dem Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung wird zugestimmt.